Home > News > SIRIS Wirbelsäule – Einschlusskriterien ab 2025

Informationen über die neuen Einschlusskriterien und die Überprüfung der Fallzahlen ab 2025

SIRIS Wirbelsäule – Einschlusskriterien ab 2025 

Hintergrundinformationen und Gründe für die neuen Einschlusskriterien 

Um die Spitäler und Kliniken in der Lancierungsphase nicht zu überlasten, wurden zu Beginn nur gewisse Operationen als registrierungspflichtig deklariert und ein schrittweiser Ausbau der Einschlusskriterien festgelegt (vgl. Detailkonzept SIRIS Wirbelsäule).

Die Erfahrungen im klinischen Alltag zeigen, dass die aktuellen Einschlusskriterien sehr komplex zu handhaben sind. Die Restriktion auf bestimmte Diagnosen, Segmente oder Regionen, Symptomdauer, Zugänge, etc. sind einige Gründe für diese Komplexität. Dies führt in der Praxis zu Unklarheiten und verunmöglicht die Validierung der Fallzahlen. Die Daten können heute zwar analysiert werden, die Zuverlässigkeit der Aussagen kann jedoch noch nicht überprüft werden.  

In den Jahren 2023 und 2024 wurde aus diesen Gründen auf den schrittweisen Ausbau des Registers verzichtet. Das SIRIS Scientific Advisory Board (SSAB) und die SIRIS Stiftung haben gemeinsam mit den medizinischen Fachgesellschaften eine Vereinfachung der Einschlusskriterien entwickelt.

Neue Einschlusskriterien ab Januar 2025 
Neu werden alle Operationen an der Lendenwirbelsäule (L1 – S1) registrierungspflichtig, wenn ein Implantat;
a)    neu eingesetzt wird,
b)    in situ ist oder
c)    explantiert wird.


Die behandelte Pathologie, die Anzahl der operierten Segmente und der Operationstyp spielen für den Einschluss der Operation im Register keine Rolle mehr.  
Mit den neuen Einschlusskriterien bleiben die Vertebro- und Kyphoplastien an der Lendenwirbelsäule weiterhin registrierungspflichtig, während die Vertebro- und Kyphoplastien an der Brustwirbelsäule neu nicht mehr registrierungspflichtig sind.  
Mit den neuen Einschlusskriterien wird die Validierbarkeit der Registrationen, eine höhere Datenqualität sowie eine Vereinfachung des Registrationsentscheides im klinischen Alltag erreicht. 

Überprüfung der Fallzahlen ab 2025
Im ersten Quartal 2025 erhalten die Spitäler und Kliniken weitere Informationen zur externen Überprüfung der Fallzahlen und der Datenqualität. Zu diesem Zeitpunkt wird ein entsprechendes Validierungskonzept verfügbar sein, welches Informationen zum Ablauf und Inhalt der geplanten Audits vor Ort ausführt.  
Detaillierte Informationen zu den ab Januar 2025 geltenden Einschlusskriterien finden Sie unter DOWNLOAD. 

Die Papierversionen der Erhebungsformulare stehen auf der SIRIS Webseite und auf der Registerplattform zum DOWNLOAD bereit. 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie folgt zur Verfügung: 
für den Registerbetrieb und EUROSPINE: siris-spine@eurospine.org
für den ANQ: Regula Heller, regula.heller@anq.ch
für die SIRIS-Stiftung: Jasmin Vonlanthen, jasmin.vonlanthen@siris-implant.ch